In Deutschland ist es möglich, Solaranlagen als steckerfertige PV-Anlagen (auch als Balkonkraftwerk bekannt) in das Stromnetz einzuspeisen. Als Betreiber einer solchen Anlage hat man grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie Betreiber von anderen Solaranlagen in Bezug auf Leistung, Voraussetzungen und Regulierungen.Balkonanlagen werden normalerweise direkt über eine Steckdose an den Haus- oder Wohnungskreislauf angeschlossen und bestehen aus einem oder wenigen PV-Modulen mit einer Nennleistung von etwa 600 Watt und einem Wechselrichter, der den erzeugten Gleichstrom in nutzbaren Wechselstrom umwandelt.
Für eine Einspeisung des produzierten Stroms in das Netz muss eine Messung und Bilanzierung erfolgen. In diesem Zusammenhang wird der Messstellenbetreiber den bisherigen Bezugszähler in der Regel durch einen sogenannten Zweirichtungszähler ersetzen, um die Einspeisung korrekt zu erfassen, sofern eine technische Einrichtung für eine zeitweise Abschaltung der Einspeisung nicht vorhanden ist.
Ohne Austausch des bisherigen Ferrariszählers besteht das Risiko, dass der Zähler durch die Stromeinspeisung “rückwärts” läuft. Eine Balkonanlage muss wie jede andere Stromerzeugungsanlage beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert sein.