Seit 2019 dürfen Privatpersonen Balkonkraftwerke mit einer maximalen Leistung von 600 Watt betreiben. Es ist jedoch nicht gestattet, mehrere Balkonkraftwerke zu kombinieren, um die maximale Leistung jedes Geräts zu erreichen.
Seit 2019 dürfen Privatpersonen Balkonkraftwerke mit einer maximalen Leistung von 600 Watt betreiben. Es ist jedoch nicht gestattet, mehrere Balkonkraftwerke zu kombinieren, um die maximale Leistung jedes Geräts zu erreichen.