Es ist laut der VDE Norm wichtig, dass ein Balkonkraftwerk einen Berührungsschutz hat. Ein Schuko-Stecker erfüllt diese Anforderung jedoch nicht, da die beiden Metallpins immer sichtbar herausragen. Daher ist es nicht gemäß der Norm, eine Anlage mit einem einfachen Schuko-Stecker zu betreiben.
Es ist auch zu berücksichtigen, dass eine Schuko-Steckdose aufgrund ihrer Konstruktion (gelegentlich aus billigem Plastik) nur für kurze Zeit auf eine maximale Stromstärke von 16 Ampere belastet werden sollte, um eine Überlastung des Stromnetzes zu vermeiden.
Zu beachten ist jedoch, dass die VDE Norm lediglich eine Empfehlung und keine gesetzliche Vorschrift darstellt. In der Praxis haben sich Balkonkraftwerke mit Schuko-Stecker bewährt, und in einigen europäischen Ländern sind sie sogar explizit erlaubt.
Der VDE hat in einem neuen Positionspapier eine flexiblere Haltung gegenüber dem Einsatz von Schuko-Steckern bei Balkonkraftwerken gezeigt und fordert einfachere Regeln für den Kauf und die Inbetriebnahme solcher Anlagen. Die Bundesnetzagentur hat sich in der Vergangenheit für die Erlaubnis ausgesprochen, den durch Balkonkraftwerke erzeugten Strom über normale Schutzkontaktsteckdosen anstelle von vom VDE geforderten Spezialsteckdosen mit Wieland-Stecker ins Netz einzuspeisen.