Bezüglich der Zulassung von Balkonkraftwerken mit einer Leistung von 800 Watt ist es wichtig zu beachten, dass nach EU-Richtlinie 2016/613 (Strom-)Erzeugungsanlagen bis zu dieser Leistung als nicht relevant für das Stromnetz gelten und deshalb nicht meldepflichtig sind. Obwohl diese Richtlinie bereits in einigen Nachbarländern wie Luxemburg und Österreich umgesetzt wurde, ist sie in Deutschland bisher nicht in Kraft getreten. Hierzulande gilt stattdessen die Anwendungsregel AR-N 4105-2018:11 des Verbands Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE), die besagt, dass ein Wechselrichter nur eine maximale Ausgangsleistung von 600 Watt haben darf, um eine vereinfachte Anmeldung zu ermöglichen.
Im Januar 2023 hat der VDE ein Positionspapier veröffentlicht um die Grenze auch in Deutschland auf 800 Watt zu erhöhen.