Die Inbetriebsnahem eines Balkonkraftwerkes ist genehmigungsfrei. Allerdings ist die Anzeige der Balkonkraftwerke beim zuständigen Energieversorger und Netzbetreiber mit einem einfachen Formular erforderlich. Einige Energieversorger reagieren auf die Anzeige mit dem Austausch des noch üblichen Ferraris-Zählers gegen einen digitalen Stromzähler mit Rücklaufsperre, um ein theoretisch denkbares Rückwärtslaufen des Stromzählers zu verhindern.